Berufspädagogische Fortbildung für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter
Ab 2020 sind Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter gemäß § 4 Abs. 3 Satz Pflegeberufe-Ausbildungs-und Prüfungsverordnung verpflichtet, jährlich eine berufspädagogische Fortbildung über mindestens 24 Stunden gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen.
Der Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) vom 25.02.2020 regelt, dass
...die Fortbildungszeit von 24 Stunden in der Regel in maximal 4 Veranstaltungen aufgeteilt werden kann.
...die Fortbildung berufspädagogische, berufsfachliche und berufspolitische Inhalte haben kann. Allerdings müssen berufspädagogische Inhalte mindestens 12 Fortbildungsstunden einnehmen.
...Überschreitungen der 24 Stunden Fortbildungszeit nicht auf die Fortbildungsverpflichtung kommender Jahre übertragen werden können.
Diese Regelung gilt auch für Praxisanleiter, die nach dem alten Recht ausgebildet wurden.
Ein Fortbildungsjahr erstreckt sich vom 15.06. des Jahre bis zum 14.06. des Folgejahres.
Die Praxisanleitersitzungen, die zum Zweck der Koordinierung der Praxisanleitung in den einzelnen Einrichtungen durchgeführt werden, können nicht als Fortbildung angerechnet werden.
Umfang: 24 Stunden
Terminübersicht
Die Fortbildungen zu den Themen Stress sowie Beurteilen und Bewerten finden in Präsenz statt. Das Thema Generation Z wird als Online-Schulung durchgeführt.
Ihre Anmeldung:
Anmeldeformular:
Zusatztermin: 14.06.2023 (08.00 bis 15.00 Uhr - 8 Stunden)
Thema: Kompetenzorientiertes Beurteilen und Bewerten
(Anmeldeschluss: 02.06.2023)
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung per Post oder E-Mail:
Ev. Ausbildungsstätte des Münsterlandes für pflegerische Berufe e.V.
Schulleitung
Coerdestraße 58
48147 Münster
E-Mail: info[at]eam-muenster.de